Navigation und Service


Hintergrund

Hintergrundinformationen zur Entstehung von BaNu

Kriterien

Die folgenden Kriterien wurden für die Beurteilung von Nutzungsfreundlichkeit und Barrierefreiheit für Internetangeboten, PDF- und Office-Dokumenten sowie Client-Anwendungen gebildet.

Nutzungsfreundlichkeit und Barrierefreiheit von Internetangeboten

Nutzungsfreundlichkeit von Internetangeboten

Orientierung und Navigation: Die Gliederung des Angebots ist den Ansprüchen der Zielgruppe angemessen und die Navigation ist nutzungsfreundlich umgesetzt.

Allgemeines Seitenlayout: Das Seitenlayout ist im gesamten Internetauftritt konsistent.

Konventionen der Landessprache: Die Konventionen der Landessprache bezüglich Zahlen und Datumsdarstellung werden beachtet.

Nutzungsfreundlichkeit der Startseite: Das Layout der Startseite unterstützt eine schnelle Übersicht über die Inhalte des Internetauftritts.

Nutzungsfreundlichkeit von Artikelseiten: Das Layout von Artikelseiten unterstützt die Texterfassung.

Nutzungsfreundlichkeit von Formularen: Das Layout und die Interaktionsmöglichkeiten von Formularen unterstützen den Nutzer beim Ausfüllen.

Nutzungsfreundlichkeit von Übersichtsseiten: Das Layout von Übersichtsseiten unterstützt einen schnellen Überblick über die dargestellten Elemente. Hierbei werden verschiedene Arten an Übersichtsseiten wie Linklisten, FAQ oder Übersichtsseiten in der Navigation unterschieden.

Barrierefreiheit von Internetangeboten

Die folgenden Kriterien basieren auf den Anforderungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Text-Äquivalente: Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen. (BITV Anforderung 1)

Unabhängigkeit von Farbe: Texte und Grafiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden. (BITV Anforderung 2)

Markup und Stylesheets: Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind entsprechend ihrer Spezifikation und formalen Definition zu verwenden. (BITV Anforderung 3)

Sprachliche Besonderheiten: Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache sind erkennbar zu machen. (nach BITV Anforderung 4)

Tabellen: Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden. (BITV Anforderung 5)

Unabhängigkeit von neuen Technologien: Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind. (BITV Anforderung 6)

Zeitgesteuerte Änderungen: Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin/den Nutzer kontrollierbar sein. (BITV Anforderung 7)

Eingebettete Benutzerschnittstellen: Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen. (BITV Anforderung 8)

Unabhängigkeit vom Ein- und Ausgabegerät: Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät nutzbar sind. (BITV Anforderung 9)

Kompatibilität mit veralteten Technologien: Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern ist sicherzustellen, soweit der hiermit verbundene Aufwand nicht unverhältnismäßig ist. (BITV Anforderung 10)

Einsatz von Standard-Technologien: Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z.B. die vom World Wide Web Consortium entwickelten Technologien. (BITV Anforderung 11)

Orientierung und Kontext: Dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzustellen. (BITV Anforderung 12)

Navigation: Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten. (BITV Anforderung 13)

Allgemeines Verständnis: Das allgemeine Verständnis der Inhalte ist durch geeignete Maßnahmen zu fördern. (BITV Anforderung 14)

Audio-Dateien: Eingebettete Audio-Dateien können unabhängig von den System-Einstellungen kontrolliert werden.

Inhaltliche Anforderungen

Informationspflichten: Den allgemeinen Informationspflichten wird nachgekommen.

Hilfe, Kontakt und Orientierungsinformationen: Hilfe und eine zentrale Kontaktstelle für fachliche und technische Fragen ist von jeder Seite aus zugänglich und gut auffindbar. Bei Internetseiten einer Einrichtung werden zusätzlich Orientierungsinformationen geliefert.

Such- und Recherche-Funktion: Die Suchfunktion ist gut zugänglich und einfach zu benutzen.

Auffindbarkeit im Internet: Das Angebot ist im Internet gut auffindbar.

Grundlegende inhaltliche Anforderungen an Dienstleistungen: Die grundlegenden inhaltlichen Anforderungen an die Darstellung einer Dienstleistung sind erfüllt.

Inhaltliche Anforderungen an kommunikationsorientierte Angebote: Nutzer können ihre Anfrage spezifizieren und einen intensiven Austausch mit einem Berater führen.

Inhaltliche Anforderungen an transaktionsorientierte Angebote: Nutzer können die Dienstleistungen vollständig über multiple Kanäle abwickeln. Der Ablauf ist transparent und übersichtlich.

Inhaltliche Anforderungen an Webshops: Der Webshop ist nutzungsfreundlich umgesetzt.

Inhaltliche Anforderungen an partizipative Angebote: Nutzer werden beim Erstellen barrierefreier Inhalte unterstützt. Foren werden moderiert und gepflegt.

Technische Umsetzung

Stabilität und Performanz: Das Angebot läuft stabil und ist performant.

Eingesetzte Technologien: Die eingesetzten Technologien orientieren sich an den in SAGA definierten Vorgaben.

Schutzbedarf und Authentifizierung. Zur Ermittlung des Schutzbedarfs sollten die Empfehlungen aus SAGA beachtet werden.

Prozess- und Qualitätsmanagement

Nachhaltigkeit der Barrierefreiheit: Die Barrierefreiheit des Webangebots wird durch nachhaltige – d.h. prozessorientierte – Qualitätssicherung sichergestellt.

Weitere Qualitätsindikatoren: Weitere Indikatoren für die Qualität des Angebots sind verfügbar – z.B. Anforderungsanalysen oder Nutzerbefragungen.

Barrierefreiheit von PDF- und Office-Dokumenten

(Generierte) HTML-Alternative: Wenn eine HTML-Alternative angeboten wird, ist sie gleichwertig und barrierefrei.

PDF-Dokumente: Das PDF ist direkt zugänglich.

Office-Dateien: Office-Dateien werden ausschließlich als Dokumente zur Weiterverarbeitung angeboten.

Nutzungsfreundlichkeit und Barrierefreiheit von Client-Anwendungen

Nutzungsfreundlichkeit

Orientierung und Navigation: Die gängigen Interaktionsmittel sind nutzungsfreundlich umgesetzt.

Allgemeines Layout: Das Layout der Fenster und Dialoge ist in der gesamten Anwendung konsistent.

Fenster und Dialoge: Fenster und Dialoge fördern die nutzungsfreundliche Interaktion mit der Anwendung.

Konventionen der Landessprache: Die Konventionen der Landessprache bezüglich Zahlendarstellung werden beachtet.

Nutzungsfreundlichkeit von Formularfenstern und -dialogen: Das Layout und die Interaktionsmöglichkeiten von Formularen unterstützen den Nutzer beim Ausfüllen.

Barrierefreiheit

Die folgenden Kriterien basieren auf den Anforderungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Systemeinstellungen: Die verwendeten Objekte (Listen, Baumansichten, etc.) sind entsprechend ihrer Spezifikation eingesetzt, so dass sie die Systemeinstellungen des zugrunde liegenden Systems übernehmen. Auf hartkodierte Farb- und Schrifteinstellungen wird verzichtet.

Text-Äquivalente: Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen. (BITV Anforderung 1)

Unabhängigkeit von Farbe: Texte und Grafiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden. (BITV Anforderung 2)

Zeitgesteuerte Änderungen: Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin/den Nutzer kontrollierbar sein. (BITV Anforderung 7)

Unabhängigkeit vom Ein- und Ausgabegerät: Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät nutzbar sind. (BITV Anforderung 9)

Orientierung und Kontext: Dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzustellen. (BITV Anforderung 12)

Audio-Dateien: Eingebettete Audio-Dateien können unabhängig von den System-Einstellungen kontrolliert werden.

Inhaltliche Anforderungen

Informationspflichten: Den allgemeinen Informationspflichten wird nachgekommen.

Hilfe und Kontakt: Hilfe und eine zentrale Kontaktstelle für fachliche und technische Fragen sind über das Hauptmenü aus zugänglich.

Mehrwert: Die Bereitstellung der Dienstleistung stellt für den Nutzer einen Mehrwert dar.

Pro-aktive Information: Bei wichtigen ihn betreffenden Änderungen wird der Nutzer pro-aktiv informiert.

Inhaltliche Anforderungen an transaktionsorientierte Angebote: Nutzer können die Dienstleistungen vollständig über multiple Kanäle abwickeln. Der Ablauf ist transparent und übersichtlich.

Technische Umsetzung

Stabilität und Performanz: Das Angebot läuft stabil und ist performant.

Eingesetzte Technologien: Die eingesetzten Technologien orientieren sich an den in SAGA definierten Vorgaben.

Schutzbedarf und Authentifizierung: Zur Ermittlung des Schutzbedarfs sollten die Empfehlungen aus SAGA beachtet werden.

Prozess- und Qualitätsmanagement

Nachhaltigkeit der Barrierefreiheit: Die Barrierefreiheit des Internetangebots wird durch nachhaltige – dass heisst prozessorientierte – Qualitätssicherung sichergestellt.

Weitere Qualitätsindikatoren: Weitere Indikatoren für die Qualität des Angebots sind verfügbar – zum Beispiel Anforderungsanalysen oder Nutzerbefragungen.

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